FAQ.
Webdesign und Branding.

Die meisten Menschen haben bei der Planung einer
neuen Website viele Fragen.
Deshalb werden hier einige Begriffe erklärt.

Nutzungsrechte (auch Lizenzen) sind Rechte, die es einer Person gestatten, ein fremdes Werk oder eine fremde Sache zu nutzen, ohne dass der Eigentümer seine Rechte an dem Objekt verliert.

Sie können für geistiges Eigentum (wie Urheberrechte) oder für physische Güter (wie Immobilien) eingeräumt werden und sind inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt. Beispiele sind die Miete, Pacht oder eine Zustimmung, ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu verwenden.

Den Begriff Branding gibt es bereits seit 350 n. Chr. und ist abgeleitet vom Wort »Brandr«, das »brennen« in der altnordischen Sprache bedeutet. Ab dem 15. Jahrhundert stand es für das Brandzeichen, das Viehzüchter ihren Rindern einbrannten, um zu zeigen, wem sie gehörten.

Heute hat der Begriff im wirtschaftlichen Kontext zwei Bedeutungen. Er wird zum einen verwendet für den Aufbau einer Marke durch Einsatz gezielter Strategien oder das Etablieren einer Marke durch Marketingmaßnahmen.

Corporate Design (CD) ist das gesamte visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens oder einer Organisation, das durch einheitliche Gestaltungskonstanten wie Logo, Typografie, Farben und Bildsprache die Markenidentität nach innen und außen vermittelt.

Ziel des Corporate Designs ist die Schaffung eines hohen Wiedererkennungswerts und die Vermittlung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit durch Konsistenz und Authentizität über alle Kommunikationskanäle hinweg.

Webseiten kann man für Suchmaschinen optimieren. Das passiert mit passenden Meta-Tags, Alt-Texten für Bilder und über eine geringe Ladezeit. Die meistgenutzte Suchmaschine weltweit ist Google.

Eine Domain ist der einzigartige Name einer Website im Internet, zum Beispiel »meinewebsite.de«. Hinter jedem Domainnamen verbirgt sich eine numerische IP-Adresse, die das Internet-Protokoll verwendet, um die Verbindung zu einem Server herzustellen.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.

Nach der DSGVO benötigen Cookies, die nicht für die technische Funktion einer Website notwendig sind, die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers, die über ein Cookie-Banner eingeholt werden muss. Diese Einwilligung muss freiwillig und informiert erfolgen; technisch notwendige Cookies sind von dieser Regel ausgenommen. Webseitenbetreiber müssen die Nutzer über die verwendeten Cookies informieren und sicherstellen, dass diese nicht vor der Einwilligung gesetzt werden.

Responsive Design ist ein Ansatz im Webdesign, der die Darstellung einer Website automatisch an die Größe des Bildschirms und die Fähigkeiten des jeweiligen Geräts anpasst, um eine optimale Nutzererfahrung auf Desktops, Tablets und Smartphones zu gewährleisten.

Das BFSG wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen u.a. der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.

Eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, ist das Ziel des BFSG. Ein wichtiger Schritt dorthin ist die Barrierefreiheit. Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das BFSG die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit nach dem BFSG sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter haben oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen.

Ebenfalls ausgenommen sind reine B2B-Angebote, die sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, sowie Inhalte, die unverhältnismäßig hohe Belastungen für das Unternehmen darstellen würden. Auch bestimmte zeitbasierte Medien und Archive, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, fallen nicht unter die Pflicht.

SEO (Suchmaschinenoptimierung) sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit und das Ranking einer Website in den organischen (unbezahlten) Suchergebnissen von Suchmaschinen wie Google zu verbessern, um mehr qualifizierte Besucher zu gewinnen. Das Ziel ist, relevante Inhalte bereitzustellen, die Suchmaschinen helfen, die Website zu verstehen und zu indexieren, damit Nutzer sie leicht finden und die gewünschten Informationen erhalten.

Während SEO darauf abzielt, die Sichtbarkeit organisch und kostenlos zu verbessern, ermöglicht SEA eine sofortige Präsenz durch bezahlte Anzeigen. Beide Strategien ergänzen sich oft für ein optimales Ergebnis.

Das Urheberrecht umfasst gesetzliche Regelungen zur Verwertung und zum Schutz des geistigen Eigentums. Dabei definiert es die Rechte von Urhebern und Verwertern. Erfüllt ein Werk die Voraussetzungen des Urheberrechts, gilt es als urheberrechtlich geschützt. Dafür sind gemäß Urheberrechtsgesetz die Entstehung durch eine schöpferische Leistung und die Originalität des Werkes notwendig. Sie müssen das Urheberrecht nicht anmelden, es entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werks. Das Urheberrecht erlischt spätestens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und das Werk gilt danach als gemeinfrei.

Damit eine persönliche geistige Schöpfung als Werk urheberrechtlich geschützt gilt, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden: Das Werk muss das Ergebnis menschlichen Schaffens sein. Das Werk muss durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar sein. Dabei ist es nicht notwendig, eine dauerhafte Form zu wählen. Das Werk muss eine kreative Leistung darstellen. Das Werk muss durch den Urheber und seine Persönlichkeit geprägt sein.

Creative Commons (CC) sind standardisierte, kostenfreie Lizenzen, die von einer gemeinnützigen Organisation bereitgestellt werden. Sie ermöglichen es Urhebern, anderen Nutzern unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis zu erteilen, ihre Werke (Texte, Bilder, Musik etc.) weiterzuverwenden, zu verbreiten oder zu verändern, ohne dass für jede Nutzung eine gesonderte Erlaubnis eingeholt werden muss. CC-Lizenzen bieten eine Alternative zum klassischen Urheberrecht, das jede Nutzung ohne Erlaubnis untersagt, und sind in verschiedenen Varianten erhältlich, die unterschiedliche Einschränkungen definieren.

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